Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung
(1) Die vorliegenden AGB gelten für alle bereits abgeschlossenen und zukünftigen Verträge.
(2) Unsere Angebote über Lieferungen und Leistungen basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Schriftliche Individualvereinbarungen (z.B. bei Angeboten) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen AGB unberührt.
(4) Die AGB können von uns jederzeit angefordert, sowie über das Internet unter http://www.sol4.at eingesehen und heruntergeladen werden.
(5) Änderungen in den AGB sowie Änderungen in den für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden unseren Vertragspartnern auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt und treten 4 Wochen nach Veröffentlichung in Kraft.
(6) Als IBM-Vertragspartner sind wir für den Verkauf von Produkten im Rahmen des Passport Advantage-, Passport Advantage Express-Vertrags bzw. der Anlage für Sub-Capacity -Lizenzen autorisiert. Bei der Angebotslegung für IBM-Softwareprodukte müssen wir dezidiert auf die geltenden IBM-Vertragsbedingungen (PA/PA Express-Bedingungen und Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete - IPLA) hinweisen. Der Kunde erwirbt durch den Kauf von IBM-Software das jeweilige Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht wird durch die Zustellung des Software-berechtigungsnachweises ("Proof of Entitlement" durch IBM verbrieft.
Beim erstmaligen Kauf bestätigt der Kunde mit der Beantragung des Beitritts zu Passport Advantage/Express, dass er vor dem Ausfüllen dieser Beitrittserklärung Gelegenheit hatte, den Vertrag (u.U. einschließlich der Anlage für Sub-Capacity-Bedingungen) und die IPLA gelesen und verstanden zu haben und die Bedingungen dieser Dokumente zu akzeptieren.
§2 Vertragsabschluss
(1) Wir halten uns für eine Dauer von 10 Werktagen (es gelten die gesetzlichen Feiertage der Republik Österreich) ab dem Datum der Erstellung an Angebote gebunden.
(2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
(3) Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von SOL4 IT-Consulting GmbH nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Angebotsempfänger zustande. Für die schriftliche Annahme reicht eine datierte Unterschrift mit Firmenstempel auf dem Angebot. Eine Auftragsbestätigung kann unsererseits mündlich oder schriftlich, es gilt auch ein elektronisches Mail, erfolgen.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, das Angebot eines Vertragsabschlusses aus Gründen technischer, wirtschaftlicher (mangelnde Bonität oder Zahlungsverzug des Vertragspartners aus anderen Verträgen mit uns), rechtlicher (mangelnde Geschäftsfähigkeit) oder betrieblicher Natur (Kapazitätsgründe) abzulehnen.
§3 Dienstleistung
(1) Der Inhalt der von uns zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem schriftlich zustande gekommenen Vertrag. Dienstleistungen ohne rahmenvertragliche Grundlage im Bereich von Beratungsgesprächen, Telefondiensten, Entstörungs- oder Wartungsaufträge vor Ort u.ä. werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand berechnet.
(2) Wegzeiten werden gesondert, mit dem jeweils gültigen Verrechnungssatz auf der Rechnung ausgewiesen.
(3) Es obliegt dem Auftraggeber, bei Bedarf geeignete Mitarbeiter bzw. deren konstruktive Mitwirkung bereit zu stellen, um die Erfüllung des Auftrages zu ermöglichen.
(4) Wir sind nicht verpflichtet, unsere vertragsmäßigen Leistungen persönlich zu erbringen und können daher ohne weitere Zustimmung Dritte mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten betrauen.
§4 Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für sämtliche beiderseitige Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen existieren, der Geschäftssitz von SOL4 IT-Consulting GmbH.
§5 Webhosting
(1) Um unsere Dienste im Bereich Webhosting in Anspruch zu nehmen, bedarf es eines gültigen Webhosting-Vertrages.
(2) Die Nutzung unserer Dienstleistungen im Bereich Webhosting durch Dritte sowie die Weitergaben an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch die Weitergabe von Passwörtern an Dritte entstehen, haftet der Vertragspartner.
(4) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Dies sind Gewalt verherrlichende, rechts- oder sittenwidrige Inhalte im Sinne der §§131, 184 StGB.
(5) Eine Verletzung i.S.d. §5 Zeile 4 sowie eine missbräuchliche Nutzung dieser Dienste, die unser Ansehen schädigen können, berechtigen uns zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Webhosting-Vertrags.
(6) Wir betreiben die angebotenen Dienste mit größtmöglicher Zuverlässigkeit und Sorgfalt mit dem Ziel, den höchsten Grad der Verfügbarkeit zu erreichen. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste unterbrechungsfrei zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit aufgebaut werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und am Nutzungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
§7 Zahlung
(1) Sämtliche Preise sind Netto-Preise, verstehen sich also exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Einmalige Leistungen werden unverzüglich in Rechnung gestellt. Fixe wiederkehrende Entgelte werden vierteljährlich im Voraus verrechnet. Variable wiederkehrende Entgelte werden monatlich im Nachhinein verrechnet. Nach Aufwand verrechnete Entgelte werden monatlich im Nachhinein verrechnet.
(3) Unsere Normalarbeitszeit ist von Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr. Dienstleistungen außerhalb der Normalarbeitszeit werden mit folgenden Zuschlägen verrechnet: Samstage sowie Werktage von 18 bis 22 und 6 bis 8 Uhr mit 50% Zuschlag, Sonn- und Feiertage sowie Werktage von 22 bis 6 Uhr Früh mit 100% Zuschlag.
(4) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, erfolgt eine Zahlungserinnerung. Der damit für uns entstandene Aufwand wird in Form von Mahnspesen in Höhe von EUR 8,00 zusätzlich verrechnet. Zahlungserinnerungen erfolgen im Abstand von 2 Wochen.
(5) Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzubehalten.
(6) Erbringt SOL4 IT-Consulting GmbH vereinbarungsgemäß mehrere voneinander unabhängige Leistungen, ist der Kunde bei Mängeln einer Leistung nicht berechtigt, das Entgelt für die anderen Leistungen zurückzubehalten.
(7) Gerät der Auftraggeber mit seinen vertragsmäßigen Zahlungen in Verzug, kann SOL4 IT-Consulting GmbH die geschuldete Leistung aussetzen bzw. zurückbehalten.
§8 Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1)Die von uns individuell entwickelten Produkte (Software, Datenbanken, Konzepte, Designs, Netzwerk-Topologien u.ä.) einschließlich der dazugehörigen Unterlagen, sind von unseren Kunden im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Es ist daher insbesondere nicht gestattet, die oben genannten Produkte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Dies gilt auch dann, wenn mit unserer Einwilligung diese Produkte verändert, bearbeitet oder mit anderen Produkten (z.B. durch sog. Schnittstellensoftware) in Verbindung gebracht werden.
(2) Bezieht der Kunde Standardsoftware von Dritten, richtet sich die Nutzungsberechtigung nach den Rechten, die der Hersteller dem Benutzer einräumt.
(3) Kennzeichen und Urheberrechtsvermerke dürfen weder beseitigt noch verändert werden und müssen gegebenenfalls auch auf Kopien vermerkt werden.
§9 Benachrichtigung
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Nachrichten zu Neuigkeiten betreffend der sich im Geschäftsfeld der SOL4 IT-Consulting GmbH ergebenden Änderungen oder Ergänzungen (AGB-Änderungen, Produktneuigkeiten, Updates, Erinnerungen, u.ä.); diese Zustimmung kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden.
§10 Gewährleistung
(1) Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jegliche Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien und betriebsbedingte Abnutzung.
(2) Mängel sind uns unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe, sofern keine darüber hinausgehende vertragliche Testphase vereinbart wurde. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(3) Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch uns entstanden ist.
(4) Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
(5) Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien, es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
IBM-Vertragsbedingungen bei Verkauf von Softwarenutzung
Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung